Horst Arnold – Landtagsabgeordneter für Fürth, Zirndorf, Oberasbach und Stein.
Ihr Horst Arnold, MdL
Petition zum Nachtflugverbot am Flughafen Nürnberg
Gerade im Sommer nehmen die Flugbewegungen am Nürnberger Flughafen massiv zu – auch nachts. Der Lärm der Flugzeuge bringt die Anwohner um ihren Schlaf und gefährdet deren Gesundheit. Wir starten deshalb eine Petition, um den Flugverkehr zumindest für einige Stunden in der Nacht auszusetzen.
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Mustertext für Eingabe der Petition Nachtflugverbot Flughafen Nürnberg
Mustertext für Eingabe der Petition Nachtflugverbot Flughafen Nürnberg:
Der Freistaat Bayern ist aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß auch am Flughafen Nürnberg (wie bereits in München und Memmingen) Nachtflugbewegungen zumindest in einer Kernzeit von 0 bis 5 Uhr zum Schutz der Nachtruhe und der betroffenen Bevölkerung weitgehend eingeschränkt werden. Seit 2013 hat der Freistaat die verfassungsmäßig verbriefte Aufgabe in ganz Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen (Art. 3 Abs. 2 S. 2 Verfassung des Freistaates Bayern). Dies betrifft natürlich auch Verkehr, Gesundheit und Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen. Der Bayerische Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse muß auch beim Fluglärm gelten.
In den letzten Jahren haben Nachtflugbewegungen am Flughafen Nürnberg wieder erheblich zugenommen und belasten Menschen in der Umgebung. Der Lärm, der durch die nächtlichen Starts und Landungen von Flugzeugen am Flughafen Nürnberg verursacht wird, verhindert eine erholsame Nachtruhe für Anwohner der Umgebung und führt auf Dauer zu erheblichen gesundheitlichen Konsequenzen.
Gemäß Art. 3 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern fördert und sichert der Staat gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land. Gerade deshalb ist die Staatsregierung aufgefordert, einheitliche Nachtflugregelungen für alle bayerischen Flughäfen zu schaffen.
Durch die Einschränkung von Nachtflügen können auch wirtschaftliche Nachteile entstehen. Diese sollten jedoch vom Freistaat weitestgehend ausgeglichen werden.
Der Freistaat Bayern ist zu 50% am Flughafen Nürnberg beteiligt. Die Staatsregierung muß jedoch neben ihren wirtschaftlichen Interessen als politische Entscheidungsträgerin auch dafür Sorge tragen, daß die mit den Nachtflugbewegungen einhergehenden Belastungen für die Anwohner im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bewohner Bayerns nicht nur in Memmingen und München, sondern auch in Nürnberg begrenzt werden. Auch als Miteigentümer des Flughafens Nürnberg muß der Freistaat seine verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen. Der Freistaat ist aufgefordert, gesundheits- und sozialverträgliche Lösungen zu schaffen.