Der verbraucherpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Horst Arnold hat in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 25. Oktober 2012 ein Informations- und Transparenzgesetz für Bayern vorgelegt. „Fehlende Transparenz führt zu einem Demokratiedefizit, daraus abgeleitet Behörden-, Demokratie- und Politikverdrossenheit“, so Arnold. „Der voraussetzungslose Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten für Bayerns Bürgerinnen und Bürger ist ein elementarer zukunftsweisender und nachhaltiger Beitrag für Bürgerbeteiligung!“
Öffentliche Stellen operierten mit öffentlichem Geld, entsprechende Arbeitsergebnisse seien dementsprechend ebenfalls öffentlich, so Arnold: „Die Allgemeinheit – insbesondere die steuerzahlende – hat einen Anspruch auf verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldmitteln!“ Ein Informations- und Transparenzgesetz, wie die SPD es fordere, schaffe die verbindliche Grundlage – für alle nachvollziehbar -, behördliches Handeln darzustellen, erklärt der SPD-Verbraucherexperte. Ausgenommen davon sollten nur personenbezogene Daten, Tatsachen zum Schutz öffentlicher Belange, Vorgänge des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses sowie geistiges Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. „Das ist gelebte Demokratie“, betont Arnold.