In zweiter Lesung hat der Bayerische Landtag ein Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Zukünftig soll mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro belegt werden können, wenn Vermieter ihre Wohnungen online als Unterkünfte für Touristen anbieten oder an Dauer-Patienten von Kliniken vermieten. Beides nämlich verschärft die angespannte Wohnraumsituation in Ballungsräumen zusätzlich. Dem gilt es einen Riegel vorzuschieben. Mit dem verabschiedeten Gesetz ist dies aus Sicht der SPD-Fraktion allerdings so nicht möglich.

Aus diesem Grund hat die SPD-Landtagsfraktion einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, um das Gesetz praxistauglicher zu machen: „Der verabschiedete Gesetzentwurf der Staatsregierung hat nicht die nötige Härte und ist somit in der Praxis nicht umsetzbar. Den Kommunen fehlen nach wie vor die Mittel, effektiv gegen die Zweckentfremdung vorzugehen“, betont der Landtagsabgeordnete Horst Arnold. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zielt deshalb darauf ab, dauerhaftes Anbieten und Bewerben von Wohnraum zu verhindern und die Möglichkeit der Zwangsräumung zu schaffen. Hierzu der Rechtsexperte Arnold: „Wir dürfen nicht erst dann ansetzen, wenn die Zweckentfremdung schon stattgefunden hat, sondern müssen diese bereits im Vorfeld verhindern!“

Auch die in den zuständigen Ausschuss geladenen Expertinnen und Experten befürworteten bereits im Vorfeld diese Änderungen. Juristen aus München – der einzigen bayerischen Stadt, die das bisher schon in der Praxis untaugliche Gesetz versucht hatte, in Anwendung zu bringen – forderten die von der SPD eingebrachten Verschärfungen. „Die CSU-geführte Staatsregierung lässt aber Mieterinnen und Mieter mit diesem Gesetz wissentlich im Stich und ignoriert Expertenmeinungen“, bedauert Arnold. „Es besteht nun also auch weiterhin keine Handhabe gegen die Zweckentfremdung dringend benötigter Mietwohnungen vorzugehen, wenn die Vermieter sich verwiegern.“