Als am frühen Morgen des 31.05. die Polizei den 20 Jahre jungen Afghanen Asef N. während des Unterrichts an einer Nürnberger Berufsschule festnehmen will, um die Abschiebung zu ermöglichen, kommt es zu Tumulten und einer spontanen Demonstration in Form von Sitzblockaden seiner Mitschülerinnen und Mitschüler. Durch soziale Medien weitete sich die Demonstration schnell auf bis zu 300 Teilnehmern aus. Im weiteren Verlauf eskalierte der Vorfall: Die Polizei setzte Pfefferspray und Diensthunde ein; Polizeibeamte wurden verletzt. Die Demonstrationsteilnehmer seien angeblich gewalttätig gewesen.
Aus diesem Grund fordert der SPD-Landtagsabgeordnete Arnold vom bayerischen Innenminister eine umfassende Aufklärung und will wissen, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte. Zusammen mit seiner Kollegin aus Erlangen, Alexandra Hiersemann, hat er umgehend eine Anfrage an das Innenministerium geschickt. Wichtig sei es zu erfahren, warum die Festnahme eines 20-jährigen Afghanen, der abgeschoben werden soll, während der Schulzeit durchgeführt wurde. „Maßnahmen wie Abschiebungen dürften nicht in die Schulen hineingetragen werden“, betont Arnold. „Die Videobilder von dem Einsatz sind wahrhaft verstörend. Ich bin sehr befremdet von dem, was da in und vor der Schule passiert ist. Der Innenminister ist uns und der Öffentlichkeit einige Antworten schuldig.“
Der Innenminister muss nun liefern und die gestellten Fragen der SPD-Abgeordneten beantworten:
- Wer hat den Einsatz angeordnet?
- Trifft es zu, dass der Abzuschiebende in einem laufenden Ausbildungsverhältnis war?
- Auf welcher Rechtsgrundlage war die Abschiebung angeordnet?
- Welche Maßnahmen wurden getroffen, um ein freiwillige Ausreise zu ermöglichen?
- Warum wurde die Festnahme im Schulgebäude während der Schulzeit durchgeführt?
- War die Schulleitung vom geplanten Einsatz unterrichtet?
- Inwieweit wurde der beim Einsatz zur Anwendung gekommene unmittelbare Zwang abgewogen, insbesondere im Hinblick auf Einsatz von Reizgas, Schlagstock und Hunden gegenüber Dritten?
- Wurden deeskalierende Maßnahmen ergriffen?
- Gegen wen (ohne Namensnennung) wird wegen welcher Delikte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufgrund des Einsatzes geführt?
Regierung von Mittelfranken gibt unrühmliches Bild ab
Auch die Regierung von Mittelfranken als Ausländerbehörde agierte von Anfang an unglücklich. Im Vorfeld hatte Asef N. bei den zuständigen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis nach §25a für gut integrierte Jugendliche beantragt, was von der Regierung abgelehnt wurde – allerdings ohne den Anwalt des Afghanen zu informieren. Der entsprechende Bescheid wurde erst nach dem Vorfall an der Schule zugestellt. Daher kritisiert das Landgericht die Bezirksregierung deutlich: „Die Kammer erlaubt sich, ohne dass es für diese Entscheidung darauf ankäme, den Hinweis an die beteiligte Behörde, dass sie erhebliche Zweifel hegt, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, wenn die Bekanntgabe eines bereits verfügten Bescheides der mit einem Rechtsmittel angegriffen werden kann, bis zum Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung zurückgestellt und somit die Einlegung des Rechtsmittels vereitelt wird.“ Doch trotz öffentlicher Diskussion um einen Abschiebestopp nach Afghanistan und trotz der Ablehnung einer Sicherungshaft für Asef N. hat die mittelfränkische Behörde eine Beschwerde eingelegt – und scheiterte damit auch in zweiter Instanz vor den Richtern.
Für den Rechtspolitiker Arnold ist deshalb klar: „Die Juristen der Regierung von Mittelfranken wollten mit dem Kopf durch die Wand. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah keine Haftgründe! Das ist mehr als peinlich.“ Es gelte nun „Licht in dieses Dunkel und die Wirren um diesen Abschiebeskandal zu bringen.“