Nur noch ein Viertel der Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel arbeitet in Betrieben mit einem Tarifvertrag. Dies geht aus einer aktuellen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor, die der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold am 7. Oktober 2020 bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag vorstellte. 2010 waren es noch 53 Prozent.

„Das ist ein dramatischer Einbruch, der nicht nur zu niedrigeren Löhnen führt, sondern auch schlechtere Arbeitsbedingungen mit sich bringt. Applaus bringt der Kassiererin im Supermarkt nicht viel, sie braucht mehr Geld auf dem Konto“, sagt Arnold.

Deshalb erteilt die Landtagsfraktion den Plänen von FDP und CSU, den Sonntagsschutz aufzuweichen, eine klare Absage: Die Corona-Krise dürfe nicht dazu missbraucht werden, den freien Sonntag aufzugeben und einen Angriff auf weitere bewährte Regelungen zu starten. Die Fraktion stehe weiterhin klar zur Allianz für den freien Sonntag. Längere Öffnungszeiten führten nicht zu mehr Verkäufen, sondern nur zu einer größeren Belastung der Beschäftigen. Zudem betreffen schlechte Arbeitsbedingungen im Einzelhandel und längere Öffnungszeiten vor allem Frauen negativ.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert, gute Tarifabschlüsse auf möglichst viele Unternehmen und Beschäftigte einer Branche auszuweiten, auch für diejenigen, die bislang nicht tarifgebunden sind. Gibt es in einem Wirtschaftszweig wenigstens einen Tarifvertrag mit einer gewissen Strahlkraft, kann das Arbeitsministerium dessen Geltungsbereich auf alle Betriebe ausdehnen – wenn Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zustimmen. So war es jahrzehntelang etwa im Einzelhandel der Fall. Doch seit den 1990er-Jahren kommen immer weniger Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) zustande, weil Arbeitgeber oft blockieren. Wurden 1992 noch 205 Tarifverträge deutschlandweit für allgemeinverbindlich erklärt, waren es 2014 gerade noch 37.

Deshalb fordert die Landtagsfraktion, den Arbeitgebern kein grundsätzliches Vetorecht mehr einzuräumen und stattdessen einen mit Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und des Arbeitsministeriums besetzten Tarifausschuss per Mehrheitsbeschluss über Anträge zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen entscheiden zu lassen. Arnold sagte, er sehe mit Sorge, wie der bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger und andere die Corona-Krise nutzten, um Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Die SPD setze sich hingegen dafür ein, die Höchstgrenzen für Arbeitsdauer, Ruhepausen und Sonntagsarbeit beizubehalten. „Die geltenden Regelungen sehen bereits viel Flexibilität vor, sie dürfen daher von den Arbeitgebern nicht schrittweise aufgeweicht werden“, sagte der SPD-Fraktionschef in München.