Die BayernSPD-Landtagsfraktion will das vielfach kritisierte sogenannte Bayerische Integrationsgesetz aufheben. Dazu hat die Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der in zweiter Lesung beraten wird.
Der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold unterstreicht: „Das Bayerische Integrationsgesetz stellt Assimilation, Zwang und Unterwerfung in den Mittelpunkt. Es ist auf ganzer Linie gescheitert. Das hat bereits der Bayerische Verfassungsgerichtshof vor über einem Jahr festgestellt und aus der Sicht der Staatsregierung wichtige Vorschriften für nichtig erklärt – es ist damit nur noch ein Rumpfgesetz und kann endgültig aufgehoben werden.“
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 03.12.2019 beispielsweise die Vorschrift gekippt, dass Migrantinnen und Migranten zur Teilnahme an einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet werden sollen. Außerdem bemängelten die Richterinnen und Richter die Bestimmung, wonach Landesleistungen davon abhängig gemacht werden sollen, ob jemand einen Werte-Grundkurs besucht. Durchgefallen ist auch die Verpflichtung der öffentlichen Rundfunkanstalten und der privaten Rundfunkanbieter, eine bestimmte „Leitkultur“ zu vermitteln. „Integration in Bayern braucht weder eine Leitkultur noch Straf- oder Bußgeldvorschriften!“, stellt Arnold klar. Wie Integration im Freistaat erfolgreich gelingen könne, stehe in den Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben“ aus der letzten Legislaturperiode. „Diese Handlungsempfehlungen sollte man zügig umsetzen und das Bayerische Integrationsgesetz zu den Akten legen. Ein neues Gesetz muss unter der Überschrift Integration und Partizipation mit allen Beteiligten fair diskutiert werden“, so Arnold.
Hintergrund: Das Integrationsgesetz wurde vor über vier Jahren in einer historischen Nachtdebatte gegen den erbitterten Widerstand der Opposition beschlossen. Die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf fand nach der dritten Lesung am 09.12.2016 um 5.00 Uhr am Morgen statt. Die SPD-Fraktion hatte zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung Einzelberatung und Einzelabstimmung beantragt. Hinzu kam, dass zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung umfangreiche Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen vorlagen. Auch zu diesen wurde gesprochen. Die CSU zog nach einigen Stunden ihre Redner zurück und beteiligte sich nicht mehr an der Aussprache.