Der Landtagsabgeordnete und SPD-Rechtsexperte Horst Arnold, der früher als Staatswanwalt und Richter tätig war, lehnt den Vorstoß aus CSU und baden-württembergischer CDU ab 18 Jahren künftig vorrangig das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, als blanken Populismus ab. „Darüber“, so Arnold,  „entscheiden die Gerichte in absoluter Unabhängigkeit. Die Richterinnen und Richter brauchen hier keine Ratschläge von Justizministern, die sich offenbar an der Gewaltenteilung stören!“

Darüber hinaus erklärt der erfahrene Jurist: „Als Landtagsabgeordneter verteidige ich die Regelung, wonach auch Heranwachsende bis 21 Jahren nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Unser Ziel muss es sein, kriminelle Karrieren zu verhindern. Das Jugendstrafrecht mit seinem Schwerpunkt auf Erziehung leistet hier sehr gute Dienste. Nicht jeder ist mit 18 schon so erwachsen, dass er sich der Tragweite seiner Taten schon voll bewusst ist. So jemanden in den Erwachsenenknast zu stecken, verschlimmert alles nur. Das gilt natürlich nicht für notorische Straftäter, aber die können ja auch jetzt schon die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Unsere Richterinnen und Richter sind so erfahren, dass wir ihnen diese Entscheidung ruhig überlassen können. Was Justizminister Bausback hier vorschlägt, ist ein Misstrauensvotum gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit. Und es ist schon erstaunlich, dass der Vorschlag von Baden-Württemberg, einem Bundesland mit Grünem Ministerpräsidenten, mitgetragen wird.“