Seit dem 29.10.2019 wird die Klage gegen das CSU-Integrationsgesetz der SPD-Landtagsfraktion und der Grünen-Fraktion vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt. Das Gesetz war Ende des Jahres 2016 von der CSU-Mehrheit beschlossen worden.

SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Arnold, der als Vertreter der SPD-Fraktion an der mündlichen Verhandlung teilnahm, erklärt dazu: „Das rein parteipolitisch motivierte sogenannte Integrationsgesetz wirkt in Wahrheit keineswegs integrativ, sondern gefährdet das gesellschaftliche Miteinander. Es schürt Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten, statt gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen. Als SPD sehen wir uns in besonderer Weise als Verfassungspartei – und damit dem Erbe des ‚Vaters‘ der Bayerischen Verfassung, dem Sozialdemokraten und ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner verpflichtet. Deshalb sagen wir ganz klar: Diese Verfassung darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden!“

Zahlreiche Verfassungsverstöße sieht auch der Verfassungsjurist Dr. Michael Bihler, der die SPD-Fraktion vor Gericht vertritt: „Immer wenn es verfassungsrechtlich eng zu werden droht, behaupten CSU-Landtagsfraktion und Staatsregierung, dass es ’so‘ doch nicht gemeint gewesen sei, und versuchen auf diese Weise, die Bestimmungen, die in diesem Gesetz getroffen wurden, zu relativieren. Aber es bleibt dabei: Der zum Gesetz gewordene Versuch, den Migrantinnen und Migranten eine bayerische ‚Leitkultur‘ aufzunötigen, geht zu weit und greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Migrantinnen und Migranten ein.“