Die SPD-Landtagsfraktion hatte – gemeinsam mit den Grünen – gegen das 2017 von der CSU-Mehrheit durchgepeitschte sogenannte Integrationsgesetz geklagt – mit Erfolg. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte das Gesetz für teilweise verfassungswidrig.
Die Verfassungswidrigkeit begründet das Gericht mit Verstößen gegen die Rundfunkfreiheit, die Meinungsfreiheit und Bundesrecht. Damit sieht sich die SPD-Fraktion in Ihrer Haltung bestätigt. Der Fraktionsvorsitzende Horst Arnold erklärt dazu: „Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die CSU hat mit ihrer damaligen Landtagsmehrheit ein verfassungswidriges Gesetz durch das Parlament gepeitscht – entgegen aller Warnungen von Expertinnen und Experten und entgegen aller Proteste aus der Zivilgesellschaft. Dieses Gesetz war von Anfang an rein parteipolitisch motiviert. Es schürt Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten, statt gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen – und setzt so das gesellschaftliche Miteinander leichtfertig aufs Spiel.“
Deshalb fordert der Fraktionschef Arnold: „Die Staatsregierung muss ihr sogenanntes Integrationsgesetz nun zügig überarbeiten – oder besser noch: Sie sollte es gleich ganz begraben. Denn der praktische Nutzen ist gleich Null, der gesellschaftliche Schaden hingegen enorm. Ein solches Spaltungsgesetz steht dem Freistaat Bayern schlecht zu Gesicht!“
Dabei erinnert der SPD-Fraktionsvorsitzende an den ehemaligen bayerischen SPD-Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner, der auch als „Vater“ der Bayerischen Verfassung gilt, und an dessen „Erbe“, das es zu verteidigen gilt: „Umso mehr macht es uns Sorge, dass die CSU immer wieder bewusst die Grenzen der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes austestet – und sie allzu oft überschreitet.“
Der Anwalt der SPD-Fraktion Michael Bihler wies darauf hin, dass sich die Staatsregierung mit dem Bayerischen Integrationsgesetz einen Serienverstoß gegen die Bayerische Verfassung geleistet hat, den der Bayerische Verfassungsgerichtshof korrigieren musste.