Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Modellbau“ und Fürther Landtagsabgeordnete Horst Arnold begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, dem Betroffenen Steigerwald Lockerungen im Maßregelvollzug einzuräumen: „Dies ist ein Weg hin zur Bewährung“. Steigerwald ist seit 27 Jahren in der forensischen Psychiatrie untergebracht und hatte gegen seine weitere Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Straubing Beschwerde eingelegt.
Die Ausführungen des Gerichts zur Therapie sieht Arnold allerdings sehr kritisch: „Ein Blick in die Protokolle des Untersuchungsausschusses wäre hilfreich gewesen.“ Der damalige Klinikleiter von Ansbach und auch von den Gerichten als Sachverständiger beigezogene Prof. Dr. Athen sagte am 9. Juli 2015 klipp und klar aus, dass die Verlegung des Patienten S. im Jahre 2000 von Ansbach nach Straubing keinerlei medizinische Veranlassung hatte, für ihn „ein Mysterium“ sei.
„Geht man davon aus, dass gerade auch Therapie Bestandteil medizinischer Behandlung sein muss, erschließt sich die Sichtweise des OLG ganz und gar nicht“, stellt Arnold fest. „Der Patient stimmte seiner Verlegung nach Straubing hauptsächlich deshalb zu, um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Bei den damals üblichen Arbeitszeiten und -anforderungen war für weitere Therapie kaum Raum.“
Dies stützt u.a. auch eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Regensburg vom 10. Februar 2005, in der u.a. ausgeführt wurde, „bzgl. seiner Störungen hatte keinerlei therapeutische Fortschritte erzielt werden können“, “ da es in der Therapie nicht gelungen sei, die zugrunde liegenden Konflikte und Störungen aufzudecken.“
Die Einschätzung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden MdL Hermann (CSU) blendet den Verlauf des Untersuchungsausschusses offenbar gänzlich aus. Eine wirksame Therapie erfuhr der Patient erst nach Abschluss des gewinnbringenden Modellbauprojekts.