Die SPD-Landtagsfraktion möchte das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen umfassend und ohne Anlass gesetzlich verankern und hat dafür einen Entwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt, der in der Plenarsitzung am 28.10. behandelt wird.

„Bürgerinnen und Bürger haben gerade in Pandemiezeiten Anspruch darauf, sich umfassend über die Vorhaben und Entscheidungen der Behörden zu informieren. Mehr Transparenz stärkt zudem die Akzeptanz des öffentlichen Handelns“, erklärt dazu der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold. Die SPD schlägt in ihrem Gesetzentwurf eine sogenannte elektronische Transparenzplattform vor, auf der in der Verwaltung vorhandene Informationen abgelegt und abgerufen werden können.

Staat und Politik müssen Pläne und Entscheidungsgrundlagen erklären und nachvollziehbar machen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Nach wie vor geschützt bleiben persönliche Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie staatliche Sicherheitsinteressen. 80 Kommunen veröffentlichen bereits aufgrund von Informationsfreiheitssatzungen wichtige Informationen. Aber gerade auf Landesebene wird der Zugang zu Informationen benötigt. „Mit mehr Transparenz wurden durchweg positive Erfahrungen gemacht. Es profitieren sowohl die Behörden, die weniger Auskünfte erteilen müssen als auch die Bürger und Bürgerinnen, die sich sich schnell und umfassend informieren können“, erklärt Arnold. Bis auf drei Bundesländer, darunter Sachsen und Bayern, haben alle Bundesländer bereits ein Transparenzgesetz.