Im Zusammenhang mit der Pressekonferenz der Kommission zum neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion Horst Arnold, wie wichtig die Begleitung und Evaluierung von Gesetzen ist – insbesondere wenn es sich um solche aus dem Bereich des Sicherheitsrechts handelt:
„Die Kommission macht jetzt im Grunde genommen das, was die Staatsregierung vor Einbringung des Gefährderüberwachungsgesetzes aus dem Jahr 2017 und des PAG-Neuordnungsgesetzes aus dem Jahr 2018 hätte machen müssen. Es wäre die proaktive Pflicht der Staatsregierung gewesen, die Notwendigkeit und Anwendbarkeit der durch die beiden Gesetze entweder neu eingeführten, vorverlagerten oder verschärften polizeilichen Befugnisse viel kritischer zu hinterfragen und damit ihre sicherheitsrechtlichen Weichenstellungen mit diesen beiden Gesetzen auf eine valide Grundlage und nicht auf Vermutungen und gefühlte Bedrohungen zu stellen.“
Arnold kündigt an: „Die SPD-Landtagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass die Balance zwischen Freiheits- und Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Sicherheitsbedürfnis des Staates gewahrt bleibt.“